Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
- Die folgenden Bedingungen betreffen jeden Verkauf durch die Plastic Machinery Equipment nv, im Folgenden 'Verkäufer‘ genannt. Jeder Kunde, der einen Artikel kauft oder unsere Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wird ‚Käufer‘ genannt.
- Jede Bestellung setzt die vollständige Annahme der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls der in dem Angebot genannten Sonderbedingungen voraus.
- Die in dem Schriftwechsel, den Einkaufsbedingungen oder anderen Dokumenten des Käufers unseren, im Folgenden genannten Bedingungen, widersprechenden Bestimmungen gelten nur, wenn der Verkäufer sie ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.
2. Preise
- Außer im Falle anderslautender Bestimmungen im Angebot oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers, sind alle Preise Nettopreise in € (Euro) und exklusive MwSt. oder Abgaben, die auf Rechnung des Käufers gehen.
- Die Preise wurden auf der Basis der Wirtschaftslage zum Zeitpunkt des Angebots und unter Vorbehalt der Preisänderungen durch den Lieferanten, der Wechselkurse und des Prozentsatzes der Einfuhrzölle für Belgien berechnet. Entsprechend den Schwankungen dieser Elemente können die Preise ohne vorherige Mitteilung aus einem beliebigen Grund geändert werden.
- Außer im Falle anderslautender Vereinbarungen, gelten alle Dienstleistungen, Bestellungen für Systeme und Geräte ab Werk, exklusive Verpackung und Transportversicherung. Alle Ersatzteilbestellungen für einen Gesamtpreis von mehr als € 300 exklusive MwSt. werden frei ohne Fracht in Belgien, den Niederlanden und dem Großherzogtum Luxemburg geliefert. Wenn der Verkäufer entscheidet, die Lieferung einer Bestellung aufzuteilen, gilt für die Anwendung der obigen Bestimmung weiterhin der Gesamtbetrag der Bestellung. Wenn der Gesamtbetrag einer Bestellung weniger als € 300 exklusive MwSt. beträgt, werden die Behandlungs- und Versandkosten berechnet. Diese Bestimmung gilt ebenfalls, wenn der Käufer die Aufteilung der Lieferung verlangt oder wenn er Transportmittel wie Expresskurier oder Taxipost festlegt.
- Frachtfreie Lieferung bedeutet kostenlose Lieferung in einem einfach zugänglichen Erdgeschoss der von dem Käufer genannten Lieferadresse. Der Transport erfolgt in diesem Fall mit dem Lkw des Verkäufers und/oder eines von ihm beauftragten und bezahlten Spediteur. Wenn der Käufer eine andere Lieferweise bestimmt, können dafür Behandlungskosten berechnet werden, außer im Falle anderslautender schriftlicher Vereinbarungen im Voraus.
- Die Unkosten (Transport, Versicherung, …) für eine Lieferung außerhalb von Belgien, den Niederlanden oder dem Großherzogtum Luxemburg, werden in jedem speziellen Fall entsprechend den Sonderbedingungen getrennt bestimmt.
3. Testgeräte / Demo / Miete
Im Falle einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung können für einen im Voraus festgelegten Zeitraum Testgeräte geliefert oder vermietet werden. Der Kunde übernimmt die Kosten für den Hin- und Rücktransport, inklusive Transportversicherungen und eventueller Schäden und/oder Reinigungskosten des Testmaterials. Die Geräte müssen von dem Kunden versichert werden. Außer im Falle anderslautender Vereinbarungen werden bei der Rücksendung des Geräts einmalige Wiedereinlagerungskosten in Höhe von 5 % des Gerätewerts berechnet.
4. Lieferfristen
Die in den Angeboten und den Auftragsbestätigungen des Verkäufers genannten Lieferfristen sind nur Richtfristen und binden den Verkäufer nicht. Der Verkäufer haftet auf keinen Fall für eine verzögerte oder falsche Lieferung aus einem nicht von ihm zu vertretenden Grund. Eine Lieferverzögerung kann kein Anlass zu einem Bußgeld oder der Stornierung der Bestellung sein.
5. Eigentumsübertragung
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung der vollständigen, von dem Käufer für die Lieferung geschuldeten Summe, Eigentum des Verkäufers. Der Käufer muss die als Vorrat gelieferte Ware so behandeln, als wäre sie in Verwahrung. Das gilt vor allem für die durch die Versicherung gedeckten Gefahren. Der Käufer verpflichtet sich, die Waren weder zu verkaufen, noch zu verpfänden, solange sie das Eigentum der PME sind. Wenn eine fällige Rechnung nach der Mahnung gemäß den Bestimmungen des Artikels 10 unten unbezahlt bleibt, kann der Verkäufer den Kauf stornieren. Alle Artikel, die Gegenstand des Eigentumsvorbehalts sind und bereits verarbeitet sind oder nicht, werden von dem Verkäufer zurückgenommen.
6. Lieferung und/oder Entgegennahme der Ware bei dem Verkäufer
- Außer im Falle anderslautender Vereinbarungen mit dem Käufer, ist der Verkäufer für den Versand der Bestellungen und die Festlegung der Mittel zuständig.
- Nachdem der Käufer über die Verfügbarkeit der Ware in Kenntnis gesetzt wurde, kann der Versand der Bestellung um höchstens 15 Tage verschoben werden. Das ermöglicht dem Käufer, der dieses in den Sonderbestimmungen seiner Bestellung mitgeteilt hat, die Ware bei dem Verkäufer entgegenzunehmen.
- Die Berechnung der Kosten, der gegebenenfalls von einem eventuell vom Käufer bestellten Dritten durchgeführten Vorinspektion der Ware, wird in den Sonderbedingungen jeder Bestellung mitgeteilt.
- Nach einem Zeitraum von 15 Tagen ab der Mitteilung der Verfügbarkeit der Ware können dem Käufer Lagerungskosten berechnet werden.
7. Transport und verbundene Gefahren
- Sobald die Ware die Lager des Verkäufers verlässt bzw. sobald der Verkäufer die Verfügbarkeit der Ware meldet, gehen alle Gefahren auf Rechnung des Käufers. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Käufer selbst für den Transport sorgt oder ob er ihn einem von ihm gewählten Dritten anvertraut.
- Wenn der Verkäufer den Transport einem von ihm benannten Dritten überträgt, gelten die einschlägigen nationalen und/oder internationalen Gesetze und/oder Übereinkommen bezüglich der Verträge für den Straßen-, Bahn-, See- und Lufttransport, und zwar ab dem Transportbeginn. Sie bestimmen die Haftung für die verkaufte Ware und das im Falle von Transportschäden geltende Verfahren.
- Der Käufer muss Transportschäden sofort nach Eingang der Ware per Einschreiben dem Verkäufer melden, wenn dieser der Transporteur war, bzw. dem von dem Verkäufer für den Transport beauftragten Dritten.
- Wenn der Käufer oder ein von ihm bestellter Dritter den Transport ausführt, werden die Haftung für die verkaufte Ware und das einzuhaltende Verfahren im Falle von Transportschäden entsprechend der Beschreibung unter 7.2 oben, ohne Beteiligung des Verkäufers geregelt.
8. Mängelrügen
- Die verkaufte Ware wird vor dem Versand an den Käufer geprüft und kontrolliert. Sie gilt als akzeptiert bei dem Verlassen der Niederlassung des Verkäufers und/oder seines Lieferanten im Falle der direkten Lieferung.
- Die Merkmale der Ware und alle Informationen über das Gewicht, die Abmessungen, den Verbrauch, die Leistungen usw. … werden in den Beschreibungen der Angebote und/oder der beigelegten Kataloge und Informationsunterlagen informationshalber mitgeteilt. Sie müssen als annähernd gesehen werden und können im Falle der Nichtübereinstimmung auf keinen Fall ein Anlass für eine Reklamation sein.
- Eine Mängelrüge ist die Erklärung, dass das verkaufte Produkt oder die verkaufte Dienstleistung den Vertragsbestimmungen nicht gerecht wird.
- Der Verkäufer akzeptiert nur dann, dass die Ware zurückgesandt wird, wenn dieses vorher für einen Zeitraum von 8 Tagen nach dem Empfang von dem Käufer vereinbart wurde. Die Ware muss immer in der ursprünglichen, nicht genutzten Verpackung zurückgesandt werden. Die Wiedereinlagerungskosten belaufen sich auf 5 % des Wertes der zurückgenommenen Ware und mindestens einen Betrag in Höhe von € 50. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
- Der Verkäufer akzeptiert keine Reklamationen wegen eines durch eine fehlerhafte Nutzung oder eine mangelhafte Wartung verursachten Defekts. Das gilt ebenfalls, wenn das Material – auch nur teilweise - von nicht von dem Verkäufer anerkannten Personen überholt, geändert, instand gesetzt oder demontiert wurde. Außerdem sind Reklamationen ungültig, wenn das Material in einer nicht den Spezifikationen entsprechenden Umgebung (Temperatur, Wasserhärte, Feuchtigkeit, korrosive oder staubige Atmosphäre, Stromspannungsschwankungen, usw.…) eingesetzt wurde.
- Wenn eine Mängelrüge akzeptiert wird, haftet der Verkäufer lediglich für die Beseitigung des Defekts, ohne einen Schadensersatz zu schulden.
- Die Mitteilung von Mängeln berechtigt den Käufer nicht, die Bezahlung der vollständigen Rechnung zum vereinbarten Fälligkeitstermin auszusetzen oder abzulehnen, auch nicht, wenn diese akzeptiert wurden.
9. Zahlungsbedingungen
- Außer im Falle anderslautender Vereinbarungen, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach dem Rechnungsdatum, netto, ohne Skonto oder Abzug zahlbar. Es gilt kein Skonto, außer wenn dieses im Voraus mittels einer Gutschrift oder eines Vertrags vereinbart wurde. Für Geräte, Projektarbeit oder Anlagen werden bei der Bestellung immer ein Vorschuss in Höhe von 30 %, eine Zahlung von 60 % bei der Lieferung und 10 % nach der genehmigten Inbetriebsetzung, maximal 60 Tage nach der Lieferung, als Standardzahlungsbedingungen vorgesehen.
- Beträge, die zum vereinbarten Fälligkeitsdatum nicht bezahlt sind, werden ohne Inverzugsetzung um einen Verzugszins in Höhe von 1,5 % für jeden begonnenen Kalendermonat der rückständigen Zahlung, erhöht.
- Wenn das Fälligkeitsdatum von dem Kunden nicht eingehalten wird, hat Letzterer einen Schadensersatz in Höhe von 15 % des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch 50 €, als nicht herabsetzbaren Pauschalschadensersatz zu leisten. In derselben Annahme kann der Verkäufer zwischen dieser Strafklausel und der unten vorgesehenen auflösenden Bedingung wählen.
10. Vertragsauflösung
- Der Vertrag kann von Rechts wegen 15 Tage nach der Einlieferung einer eingeschriebenen Inverzugsetzung bei der Post aufgelöst werden, ungeachtet des Rechts des Verkäufers, die Zahlung der fälligen Rechnungen vor Gericht zu verlangen. Das ist der Fall, wenn der Käufer ernsthaft gegen die allgemeinen und/oder Sonderbedingungen verstößt, inklusive der Nichtzahlung einer Rechnung zum Fälligkeitsdatum oder im Falle ernsthafter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers.
- Unter derselben Annahme und mittels derselben Formalität hat der Verkäufer das Recht, jeden anderen Vertrag mit dem Käufer oder Verkauf zu kündigen.
- Bei der Vertragsauflösung behält der Verkäufer den Anspruch auf eine Schadensersatzleistung.
11. Stornierung der Bestellung durch den Käufer
Wenn der Käufer seine Bestellung ohne Fehler des Verkäufers storniert, kann Letzterer trotz der oben unter 8.5 genannten Bedingungen für die Rücksendung der Ware, jederzeit eine Schadensersatzleistung verlangen. Der Schadensersatz ist gleich den wirklich angefallenen Kosten, mindestens jedoch 15 % der zurückgesandten Ware. Er beträgt jedoch 25 % des vereinbarten Pauschalwerts bei einmaligen und speziellen Bestellungen und insbesondere für Waren, die nicht im Standardprogramm des Verkäufers enthalten sind.
12. Anwendbares Recht – zuständiger Gerichtsstand
- Der Käufer und der Verkäufer vereinbaren, dass ausschließlich belgisches Recht gilt und gegebenenfalls die nationalen und/oder internationalen Übereinkommen bezüglich Transportverträge entsprechend 7.2 oben.
- Alle Streitfälle gehören zur ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtsstands des Gerichtsbezirks Gent oder Oudenaarde.
